Fräsen in staubsensiblen Industriebetrieben
Die INBO-Verfahren „Nassfräsen“ und „Ausbruch Hydrohammer“
Durch die Entwicklung der Verfahren „Nassfräsen“ und „Ausbruch Hydrohammer“ stehen Ihnen innovative Verfahren bereit, die ideal für den Einsatz in staubsensiblen Produktionsbereichen und Industriebetrieben sind.
Die Nachweisgrenzen der einheitlichen Messparameter (Asbest / alveolen- bzw. lungengängige Fraktionen / Dieselmotoremissionen (Kohlenstoff / Quarzstaub)) werden durch unsere Verfahren unterschritten und sind beispielsweise sowohl auf das Abfräsen zementärer, polymerer Systeme, als auch auf das Abfräsen von Epoxy- und Polyurethanbeschichtungen anwendbar.
Dank unserer Verfahren können wir heute in nahezu allen Fällen in staubsensiblen Sanierungsbereichen sowohl auf eine expositionsbedingte Abschottung, als auch auf Begleit- und Erfolgskontollmessungen verzichten.
Erfahren Sie mehr – wir beraten Sie gerne!
Innovationskraft von INBO „emissionsarme Verfahren“ für den Rückbau asbesthaltiger Estriche
Kugelstrahlen – das Komplettangebot für eine perfekte Oberfläche zur Weiterverarbeitung Ihrer Böden
Beratung und Vermittlung von Komplettlösungen – eines unserer wichtigsten Augenmerke ist Unabhängigkeit
Langzeitmessungen der Berufsgenossenschaft Bau
Messungen der Suva
Emissionsarmes Verfahren gemäß Nr. 2.9 TRGS 519
BT 18.1: Entfernen asbesthaltiger Estriche – insbesondere asbesthaltiger Magnesia-Estriche – von mineralischem Untergrund – INBO-Verfahren
Emissionsarmes Verfahren gemäß Nr. 2.9 TRGS 519
BT 35: Kernbohrungen zur Probenahme in asbesthaltigen Estrichen mit dem INBO- Kernbohrverfahren
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV)
Verzeichnis der gemäß § 7 Abs. 10 Gefahrstoffverordnung akkreditierten Messstellen veröffentlicht vom Bundesverband der Messstellen für Umwelt- und Arbeitsschutz e.V.
Technische Regeln für Gefahrstoffe – Asbest – Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten TRGS 519
Technische Regeln für Gefahrstoffe – Abgase von Dieselmotoren TRGS 554
Technische Regeln für Gefahrstoffe – Quarzhaltiger Staub TRGS 559
Technische Regeln für Gefahrstoffe Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe TRGS 905