Entfernen gefahrstoffbelasteter Industrieestriche
BT 18.1: Die Innovation und Nummer 1 emissionsarmer Verfahren für den Rückbau asbesthaltiger Estriche
Für den Rückbau asbesthaltiger Estriche haben wir ein sogenanntes „emissionsarmes Verfahren“ entwickelt. Mit diesen speziellen Verfahren ist der Ausbau von asbesthaltigen Fußböden – insbesondere asbesthaltiger Magnesia-Estriche – ohne die erforderlichen Schutzmaßnahmen wie Einhausungen, das Tragen von Atemschutzgeräten, Mehrkammerschleusen usw. möglich.
Die INBO-Verfahren sind in ursprünglichem Sinne der TRGS 519 ohne einzuhaltende Luftwechselraten bemessen. Im Zuge der Sanierung werden keine vordefinierten einzuhaltenden Luftwechselraten benötigt.
Boden Altzustand
Rückbau/Sanierung
kugelgestrahlte Fläche
neuer Industriebelag
Durch diese Sanierungsmethode werden gegenüber der traditionellen Schwarzbereichsanierung erhebliche Zeit-, Kosten-, Flexibilitäts- und Transparenzvorteile gewonnen.
Ein weiterer wesentlicher Vorteil ist der schonende Ausbau ohne die Beschädigung oder die Zerstörung intakter Betonuntergründe. Die Aufbereitung erfolgt in der Art, dass Ihr Untergrund optimal für die Aufnahme eines Verbundsystems geeignet ist.
Die von uns entwickelten Verfahren „Nassfräsen“ und „Ausbruch Hydrohammer“ sind die derzeitige Nummer 1 der geprüften Sanierungsverfahren für den Rückbau asbesthaltiger Estriche (siehe DGUV 202-012).
Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne!
Fräsen in staubsensiblen Industriebetrieben mit den INBO-Verfahren „Nassfräsen“ und „Ausbruch Hydrohammer“
Kugelstrahlen – das Komplettangebot für eine perfekte Oberfläche zur Weiterverarbeitung Ihrer Böden
Beratung und Vermittlung von Komplettlösungen – eines unserer wichtigsten Augenmerke ist Unabhängigkeit
Langzeitmessungen der Berufsgenossenschaft Bau
Messungen der Suva
Emissionsarmes Verfahren gemäß Nr. 2.9 TRGS 519
BT 18.1: Entfernen asbesthaltiger Estriche – insbesondere asbesthaltiger Magnesia-Estriche – von mineralischem Untergrund – INBO-Verfahren
Emissionsarmes Verfahren gemäß Nr. 2.9 TRGS 519
BT 35: Kernbohrungen zur Probenahme in asbesthaltigen Estrichen mit dem INBO- Kernbohrverfahren
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV)
Verzeichnis der gemäß § 7 Abs. 10 Gefahrstoffverordnung akkreditierten Messstellen veröffentlicht vom Bundesverband der Messstellen für Umwelt- und Arbeitsschutz e.V.
Technische Regeln für Gefahrstoffe – Asbest – Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten TRGS 519
Technische Regeln für Gefahrstoffe – Abgase von Dieselmotoren TRGS 554
Technische Regeln für Gefahrstoffe – Quarzhaltiger Staub TRGS 559
Technische Regeln für Gefahrstoffe Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe TRGS 905