Langzeit- und weiterführende Messungen

Langzeitmessungen der Berufsgenossenschaft Bau (BG BAU)

Die Bekanntmachung 910 des Ausschusses für Gefahrstoffe zur kontinuierlichen Absenkung von noch tolerierten Faserkonzentrationen bei „Verfahren geringer Exposition“ erforderte ab 2015 einen Akzeptanzwert von < 10 000 F/m³ Raumluft. Diese Faserkonzentration konnte bereits durch uns bei der messtechnischen Nachweisführung zur Anerkennung unserer INBO-Verfahren als „emissionsarme Verfahren“ in 2006 erreicht werden. Als Pilotprojekt aller emissionsarmen Verfahren sind unsere BT 18.1 und BT 35 INBO-Verfahren seit 2012 bei einer 3-tägigen Langzeitmessung mit allen Nebentätigkeiten über eine Messdauer von 6 h/Tag erfasst. Selbiges gilt für die Erhebung der Dieselmotoremissionen, sowie der A- und E-Fraktionen.

Die in drei Langzeitmessungen an den Beschäftigten beaufschlagten Probenträger weisen Messergebnisse von < 330 F/m³ Raumluft bei einem oberen Poissonwert von < 990 F/m³ aus.

Damit erfüllen unsere INBO-Verfahren sowohl die Bewertungsgrundlage für emissionsarme Verfahren gemäß TRGS 519, den Akzeptanzwert gemäß Bekanntmachung 910 mit < 10 000 F/m³ Raumluft, als auch als herausragendes Merkmal aller gelisteten Verfahren die Anforderungen an Erfolgskontrollmessungen mit einem Messwert von < 500 F/m³ Raumluft im Zuge durchgeführter Begleitmessungen.
 
Die Analyse und Auswertung der beaufschlagten Proben erfolgte im Labor der DGUV in St. Augustin.
 

Für alle Messungen erfolgte der Nachweis der Asbesthaltigkeit im Material ebenfalls durch das Labor der DGUV in St. Augustin.

Ein wesentlicher Aspekt unseres unternehmerischen Handelns war und ist es, unter der Maßgabe der gesetzlichen Unfallversicherung ein Höchstmaß an Prozess- und Verfahrenssicherheit für unsere Arbeitnehmer, wie auch potentielle Auftraggeber zu erreichen.

Ihr Vorteil!

Weitere Informationen finden Sie unter BG BAU »

Messungen der schweizerischen Unfallversicherungsanstalt

Analog sind unsere BT 18.1 Verfahren messtechnisch durch die Suva geprüft. Bei allen Probenahmen konnten im Rahmen von Begleitmessungen keine, also Null-Fasern in der Atemluft unserer Beschäftigten und im Sanierungsbereich nachgewiesen werden. Die Nachweisgrenzen belaufen sich hierbei auf < 330 F/m³ Raumluft. Erbracht wurden diese Messungen über stationäre und personenbezogene Begleitmessungen. Ebenso sind diese Messungen durch nachfolgende Erfolgskontrollmessungen der Suva abgesichert.

Weitere Informationen finden Sie unter Suva »

Staubsensibles
Fräsen

Fräsen in staubsensiblen Industriebetrieben mit unseren INBO-Verfahren „Nassfräsen“ und „Ausbruch Hydrohammer“

Gefahrstoffbelastete Industrieestriche

Unsere Innovationskraft – „emissionsarme Verfahren“ für den Rückbau asbesthaltiger Estriche

Aufbereitung
Untergründe

Kugelstrahlen – das Komplettangebot für eine perfekte Oberfläche zur Weiterverarbeitung Ihrer Böden

Beratung und
Vermittlung

Beratung und Vermittlung von Komplettlösungen – eines unserer wichtigsten Augenmerke ist Unabhängigkeit

Weitere Informationen zu den folgenden Themen:

Emissionsarmes Verfahren gemäß Nr. 2.9 TRGS 519

BT 18.1: Entfernen asbesthaltiger Estriche – insbesondere asbesthaltiger Magnesia-Estriche – von mineralischem Untergrund – INBO-Verfahren

zum Download (PDF) »

Emissionsarmes Verfahren gemäß Nr. 2.9 TRGS 519

BT 35: Kernbohrungen zur Probenahme in asbesthaltigen Estrichen mit dem INBO- Kernbohrverfahren

zum Download (PDF) »

 

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