Fräsen in staubsensiblen Industriebetrieben
Unsere INBO-Verfahren „Nassfräsen“ und „Ausbruch Hydrohammer“
Durch die Entwicklung unserer INBO-Verfahren „Nassfräsen“ und „Ausbruch Hydrohammer“ stehen Ihnen innovative Verfahren bereit, die ideal für den Einsatz in staubsensiblen Produktionsbereichen und Industriebetrieben sind.
Die Nachweisgrenzen der einheitlichen Messparameter (Asbest / alveolen- bzw. lungengängige Fraktionen / Dieselmotoremissionen (Kohlenstoff / Quarzstaub)) werden durch unsere Verfahren unterschritten und sind beispielsweise sowohl auf das Abfräsen zementärer, polymerer Systeme, als auch auf das Abfräsen von Epoxy- und Polyurethanbeschichtungen anwendbar.
Dank unserer INBO-Verfahren können wir heute in nahezu allen Fällen in staubsensiblen Sanierungsbereichen sowohl auf eine expositionsbedingte Abschottung, als auch auf Begleit- und Erfolgskontollmessungen verzichten.
Erfahren Sie mehr – wir beraten Sie gerne!
Unsere Innovationskraft – „emissionsarme Verfahren“ für den Rückbau asbesthaltiger Estriche
Kugelstrahlen – das Komplettangebot für eine perfekte Oberfläche zur Weiterverarbeitung Ihrer Böden
Beratung und Vermittlung von Komplettlösungen – eines unserer wichtigsten Augenmerke ist Unabhängigkeit
Langzeitmessungen der Berufsgenossenschaft Bau
Messungen der Suva
Emissionsarmes Verfahren gemäß Nr. 2.9 TRGS 519
BT 18.1: Entfernen asbesthaltiger Estriche – insbesondere asbesthaltiger Magnesia-Estriche – von mineralischem Untergrund – INBO-Verfahren
Emissionsarmes Verfahren gemäß Nr. 2.9 TRGS 519
BT 35: Kernbohrungen zur Probenahme in asbesthaltigen Estrichen mit dem INBO- Kernbohrverfahren
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV)
Verzeichnis der gemäß § 7 Abs. 10 Gefahrstoffverordnung akkreditierten Messstellen; veröffentlicht vom Bundesverband der Messstellen für Umwelt- und Arbeitsschutz e.V.
Technische Regeln für Gefahrstoffe – Asbest – Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten TRGS 519
Technische Regeln für Gefahrstoffe – Abgase von Dieselmotoren TRGS 554
Technische Regeln für Gefahrstoffe – Quarzhaltiger Staub TRGS 559
Technische Regeln für Gefahrstoffe – Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe TRGS 905