Langzeitmessungen der Berufsgenossenschaft Bau (BG BAU)
Die Bekanntmachung 910 des Ausschusses für Gefahrstoffe zur kontinuierlichen Absenkung von noch tolerierten Faserkonzentrationen bei „Verfahren geringer Exposition“ erforderte ab 2015 einen Akzeptanzwert von < 10 000 F/m³ Raumluft. Diese Faserkonzentration konnte bereits durch uns bei der messtechnischen Nachweisführung zur Anerkennung unserer INBO-Verfahren als „emissionsarme Verfahren“ in 2006 erreicht werden. Als Pilotprojekt aller emissionsarmen Verfahren sind unsere BT 18.1 und BT 35 INBO-Verfahren seit 2012 bei einer 3-tägigen Langzeitmessung mit allen Nebentätigkeiten über eine Messdauer von 6 h/Tag erfasst. Selbiges gilt für die Erhebung der Dieselmotoremissionen, sowie der A- und E-Fraktionen.
Die in drei Langzeitmessungen an den Beschäftigten beaufschlagten Probenträger weisen Messergebnisse von < 330 F/m³ Raumluft bei einem oberen Poissonwert von < 990 F/m³ aus.
Für alle Messungen erfolgte der Nachweis der Asbesthaltigkeit im Material ebenfalls durch das Labor der DGUV in St. Augustin.
Ein wesentlicher Aspekt unseres unternehmerischen Handelns war und ist es, unter der Maßgabe der gesetzlichen Unfallversicherung ein Höchstmaß an Prozess- und Verfahrenssicherheit für unsere Arbeitnehmer, wie auch potentielle Auftraggeber zu erreichen.
Ihr Vorteil!
Messungen der schweizerischen Unfallversicherungsanstalt
Analog sind unsere BT 18.1 Verfahren messtechnisch durch die Suva geprüft. Bei allen Probenahmen konnten im Rahmen von Begleitmessungen keine, also Null-Fasern in der Atemluft unserer Beschäftigten und im Sanierungsbereich nachgewiesen werden. Die Nachweisgrenzen belaufen sich hierbei auf < 330 F/m³ Raumluft. Erbracht wurden diese Messungen über stationäre und personenbezogene Begleitmessungen. Ebenso sind diese Messungen durch nachfolgende Erfolgskontrollmessungen der Suva abgesichert.
Fräsen in staubsensiblen Industriebetrieben mit unseren INBO-Verfahren „Nassfräsen“ und „Ausbruch Hydrohammer“
Unsere Innovationskraft – „emissionsarme Verfahren“ für den Rückbau asbesthaltiger Estriche
Kugelstrahlen – das Komplettangebot für eine perfekte Oberfläche zur Weiterverarbeitung Ihrer Böden
Beratung und Vermittlung von Komplettlösungen – eines unserer wichtigsten Augenmerke ist Unabhängigkeit
Emissionsarmes Verfahren gemäß Nr. 2.9 TRGS 519
BT 18.1: Entfernen asbesthaltiger Estriche – insbesondere asbesthaltiger Magnesia-Estriche – von mineralischem Untergrund – INBO-Verfahren
Emissionsarmes Verfahren gemäß Nr. 2.9 TRGS 519
BT 35: Kernbohrungen zur Probenahme in asbesthaltigen Estrichen mit dem INBO- Kernbohrverfahren